Rekrutierung und Entlassung von Mitarbeitern in Frankreich: ein Überblick über das Arbeitsrecht für internationale Unternehmen

Inhalt:

Rekrutierung von Mitarbeitern
Entlassung von Mitarbeitern

 


In Frankreich gilt für die Einstellung und Beendigung von Arbeitsverträgen ein besonders detaillierter und schützender Rechtsrahmen, der die Rechte der Arbeitnehmer gewährleisten soll.

Für ein ausländisches Unternehmen oder einen Unternehmer, der mit dem französischen Recht nicht vertraut ist, ist es wichtig, die Mechanismen zu verstehen, um kostspielige Fehler oder Missverständnisse zu vermeiden.

Rekrutierung von Mitarbeitern

Wenn ein Unternehmen in Frankreich Mitarbeiter einstellt, muss es sich an strenge gesetzliche Bestimmungen sowie an geltende Tarifverträge halten, die häufig den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags erfordern.

Obwohl der unbefristete Vertrag nicht zwingend schriftlich formalisiert werden muss, wird dringend empfohlen, die Bedingungen schwarz auf weiß festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.  Umgekehrt müssen befristete Arbeitsverträge (CDD) und Teilzeitverträge schriftlich abgefasst werden, in denen insbesondere die Dauer, die ausgeübten Aufgaben und die Beschäftigungsbedingungen festgelegt sind.

Der Arbeitgeber muss sich auch bei der URSSAF anmelden und erhebliche Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des Sozialschutzes zahlen: Krankenversicherung, Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen usw.

Das französische Arbeitsrecht gewährt den Arbeitnehmern viele Garantien: die gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden, bezahlten Urlaub, Krankheitsurlaub sowie einen strengen Rahmen für Überstunden.

Probezeiten sind zulässig, müssen aber im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein und bleiben zeitlich streng begrenzt.

Entlassung von Mitarbeitern

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist in Frankreich deutlich komplexer als in vielen anderen Ländern.

Jede Entlassung muss auf einem tatsächlichen und schwerwiegenden Grund beruhen, sei es ein Fehlverhalten, berufliche Unzulänglichkeit oder wirtschaftliche Gründe, und einem strengen und kodifizierten Verfahren unterliegen.

Ein wesentlicher Schritt in diesem Verfahren ist das Vorgespräch, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe für die Kündigung erläutert und seine Erklärungen einholt. Der Arbeitnehmer kann sich von einem Kollegen oder einem Personalvertreter unterstützen lassen.  Es ist zwingend erforderlich, dass vor diesem Interview keine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber seine Entscheidung mit einem Kündigungsschreiben mitteilen, in dem die Gründe ausführlich dargelegt werden.  Dieses Schreiben ist von größter Bedeutung, da es die Grenzen des potenziellen Streits festlegt.

Sind die genannten Gründe unvollständig, schlecht formuliert oder unzureichend begründet, kann die Kündigung vom Richter als ohne echten und schwerwiegenden Grund angesehen werden, wodurch das Unternehmen finanziellen Verurteilungen ausgesetzt ist.


 

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Autor: Soraya Racette