Erbrecht / Nachlassplanung

Ob Unternehmer oder Privatperson – wir beraten Sie nicht nur bei der Weitergabe Ihres eigenen Vermögens an die nächste Generation, sondern auch bei der Verteilung von vererbten Vermögen unter den Berechtigten.

Sollten Ihnen aufgrund eines Erbfalls selbst Rechte zustehen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer, Auflagebegünstigter oder Pflichtteilsberechtigter. Gerne beraten wir Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Als französische Rechtsanwälte in Frankreich unterstützen wir Sie gemeinsam mit den Kollegen an unseren 25 Standorten (Bologna, Bratislava, Breslau, Brüssel, Budapest, Bukarest, Düsseldorf, FrankfurtGleiwitzGraz, Hannover, ImolaIstanbul, Linz, Osnabrück, Paris, Pilsen, Prag, SalzburgShanghai, Sofia, Taicang, Warschau, Wels, Wien) umfassend auch bei internationalen Erbfällen und Nachlassplanungen.

In bislang 13 Ländern (Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn) begleiten wir Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums

  • Erb-, familien-, gesellschaftsrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Vermögensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Unternehmensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge