Arbeitsrecht

Unser Team berät Sie umfassend auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützt Sie in allen Bereichen des Personalwesens sowie der Personalentwicklung.

Ebenso sind wir für Sie als Arbeitnehmer da und überprüfen gerne die Ihnen vorgelegten Arbeitsverträge, Kündigungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Erklärungen.

Das Beratungsspektrum für Arbeitgeber reicht von komplexen Anstellungsverträgen und Beendigungsvereinbarungen über Betriebsvereinbarungen und sonstigem Betriebsverfassungsrecht bis hin zu Fragen der Arbeitskräfteüberlassung und Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen in allen Instanzen vor den nationalen Arbeitsgerichten. Wir vertreten Sie vor Behörden oder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.

Neben strategisch vorausschauenden Personalentscheidungen sind es die vertraglichen Grundlagen, die Weichen stellen. Unser Team kennt die Fallstricke der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen aus langjähriger Erfahrung und entwickelt für Sie maßgeschneiderte, rechtssichere und zukunftsfähige Verträge: Ganz gleich ob Angestelltendienstverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Entsendungs- und Konsulentenverträge oder freie Dienst- und Werkverträge - und trägt so ganz erheblich zum erfolgreichen Risikomanagement Ihres Unternehmens bei.

Aber auch für Ihre Fragen während des bestehenden Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Beendigung durch Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen – wir stehen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich kompetent zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung nationaler und internationaler Klienten bei Umstrukturierungen, Betriebseinschränkungen, Betriebsänderungen und Betriebsschließungen, häufig auch grenzüberschreitend. Als französische Rechtsanwälte mit Büro in Paris begleiten wir Ihre Vorhaben von Anfang an, unterstützen Sie von der ersten Idee bis zur strategischen Planung, zeigen Ihnen Gestaltungsspielräume auf und lassen Sie auch bei der Umsetzung nicht im Stich. Manchmal kann auf diese Weise ein bereits als unumgänglich erachteter Betriebsübergang vermieden werden. Ist dies nicht der Fall, lassen sich Haftungsrisiken im Rahmen der Vertragsgestaltung erheblich vermindern.

Bei Transaktionen begleiten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten bei der arbeitsrechtlichen Due Diligence und unterstützen Sie bei der anschließenden Post-Merger-Gestaltung.

Neben den gesetzlichen Regelungen wird das Arbeitsrecht stark von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beeinflusst. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand und beobachtet für Sie aktuelle Entwicklungen, sei es bei Gesetzesinitiativen, sei es bei richterlichen Grundsatzentscheidungen. So wissen wir, welche Schwerpunkte zukünftig zu setzen sind und können Sie vorausschauend beraten.

In bislang 13 Ländern (Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn) begleiten wir Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen. Standorte der Allianz sind: BolognaBratislavaBreslau, BrüsselBudapestBukarestDüsseldorf,
 FrankfurtGleiwitzGrazHannoverImolaIstanbulLinzOsnabrückParisPilsen
PragShanghaiSofiaTaicangWarschauWelsWien.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Geschäftsführer-Dienstverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen von Arbeitsverträgen und Geschäftsführer-Dienstverträgen
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Beratung und Begleitung bei Restrukturierungen und Massenentlassungen
  • Beratung und Begleitung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Beratung und Begleitung bei Umwandlungen sowie Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Prüfung und Entwicklung von Vermeidungsstrategien bezüglich Betriebsübergängen gemäß § 613 a BGB
  • Beratung und Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bezüglich der Sozialversicherungsfreiheit von freien Mitarbeiter-, Berater - sowie Geschäftsführer-Dienstverträgen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie sonstigen arbeitsgerichtlichen Klageverfahren auf Arbeitgeberseite
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, unter anderem gegenüber Betriebsräten