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Gibt es einen Verbrauch der Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO?, S. 33-47
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Die Behandlung von Unternehmensvermögen im englischen Erbschaftsrecht als Vorbild für Deutschland?
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Prof. Dr. Philipp Albrecht

Rechtsanwalt
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Partner


Werdegang

Prof. Dr. Philipp Albrecht ist seit 1992 als Rechtsanwalt und Partner für Schindhelm in Hannover tätig, seit 2000 als geschäftsführender Gesellschafter. Von 1999 bis 2004 war er außerdem Partner bei PricewaterhouseCoopers.

Nach einer Lehre bei der Dresdner Bank in Hamburg studierte Philipp Albrecht von 1982 bis 1987 Rechtswissenschaften an der Universität in Osnabrück. Während des Studiums arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem von Prof. Dr. Chr. v. Bar geleiteten Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Osnabrück.

1987 Erstes Juristisches Staatsexamen, 1992 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1992 Promotion zum
Dr. jur. Im Rahmen seiner Promotion hat er zehn Monate in Oxford/GB verbracht.

1996 Steuerberater, seit 1999 vereidigter Buchprüfer, seit 2004 Professor an der Fachhochschule für die Wirtschaft.