Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Frankreich

Am 16. Februar 2022 wurde in Frankreich das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/1937 endgültig verabschiedet. Es wurde am 17. März 2022 vom Verfassungsrat bestätigt und am 21. März 2022 offiziell veröffentlicht und trat am 1. September 2022 in Kraft.

Etwas mehr als einen Monat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedete die Regierung schließlich das Durchführungsdekret, das die Voraussetzung für die effektive Anwendung des Gesetzes ist. Das Dekret Nr. 2022-1284 vom 3. Oktober 2022 bezieht sich auf die Verfahren zur Sammlung und Bearbeitung von Meldungen von Whistleblowern und legt die Liste der vom Gesetzgeber eingerichteten externen Behörden fest.

Die Veröffentlichung dieses Dekrets schließt somit den Prozess der Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 über Whistleblower in Frankreich ab - und dies, obwohl Frankreich am 15. Juli 2022 eine mit Gründen versehene Stellungnahme wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie durch die Europäische Kommission erhalten hatte.

Nur Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, ein Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Meldungen einzurichten.

Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind nicht verpflichtet, ein solches Verfahren einzurichten, müssen aber gemäß dem Gesetz vom 21. März 2022 ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, eine Meldung bei ihrem direkten oder indirekten Vorgesetzten, ihrem Arbeitgeber oder einem von diesem benannten Referenten zu machen.

Bis jetzt hatten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten die Möglichkeit, ihr Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Meldungen zusammenzulegen, vorbehaltlich einer "übereinstimmenden Entscheidung [der] zuständigen Organe" jeder Einheit. Das Dekret erläutert, dass dies "insbesondere in Unternehmensgruppen möglich ist", ohne dass eine Höchstzahl von Mitarbeitern erforderlich ist, die z.B. von der Internationalität der Muttergesellschaft abhängt.

Der interne Kanal für den Eingang von Meldungen muss es jeder Person ermöglichen, eine Meldung - ob anonym oder nicht - in schriftlicher oder mündlicher Form einzureichen.

Der Bereich der Meldungen, die in das Verfahren einbezogen werden müssen, erstreckt sich sowohl auf Vorfälle, die in der betreffenden Einheit stattgefunden haben oder, was neu ist, "sehr wahrscheinlich" stattfinden werden.



Autor: Maurice Hartmann