Internationales Erbrecht in Frankreich: Rechtliche Fragestellungen und das Zusammenspiel der anwendbaren Vorschriften

Inhalt:

Die Globalisierung von Vermögen und die zunehmende Komplexität grenzüberschreitender Nachlässe
Ein erbrechtlicher Rahmen, der auf dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Nachlassplanung basiert
Ein komplexes Zusammenspiel von Zivilrecht und Steuerrecht
Praktische Herausforderungen und die Absicherung grenzüberschreitender Vermögensübertragungen


Die Globalisierung von Vermögen und die zunehmende Komplexität grenzüberschreitender Nachlässe

Die internationale Mobilität von Personen und die Diversifizierung von Vermögenswerten haben das Erbrecht tiefgreifend verändert. Heute ist es üblich, dass ein Nachlass mehrere Rechtsordnungen betrifft: etwa durch einen Wohnsitz des Erblassers im Ausland, in verschiedenen Ländern belegene Immobilien oder international verstreute Erben. Diese Internationalisierung führt zu einer erhöhten Komplexität, die aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Rechtssysteme resultiert, beispielsweise hinsichtlich der Pflichtteilsregelungen, der Testierfreiheit und der Besteuerung.

Ein erbrechtlicher Rahmen, der auf dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Nachlassplanung basiert

Nach europäischem Recht und insbesondere in Frankreich legt die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 einen zentralen Grundsatz fest: Auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers anwendbar. Dieser Anknüpfungspunkt soll die Einheitlichkeit des Nachlasses gewährleisten, auch wenn sich Vermögenswerte in mehreren Staaten befinden.

Die Verordnung ermöglicht es zudem, das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit als auf die gesamte Rechtsnachfolge anwendbares Recht zu wählen. Dieser Mechanismus spielt eine wesentliche Rolle bei der Vorbeugung von Rechtskonflikten und der Absicherung der Vermögensübertragung. Allerdings kann eine solche Rechtswahl durch bestimmte zwingende Vorschriften eingeschränkt werden, insbesondere durch Schutzmechanismen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben, die im französischen Recht eine besondere Bedeutung haben.

Ein komplexes Zusammenspiel von Zivilrecht und Steuerrecht

Während das Unionsrecht die zivilrechtlichen Regeln zur Bestimmung des auf die Erbfolge anwendbaren Rechts harmonisiert, bleibt die Erbschaftsbesteuerung Sache der einzelnen Staaten. Ein und derselbe Nachlass kann daher mehreren Steuersystemen unterliegen – abhängig von den beteiligten Ländern und dem Belegenheitsort der Vermögenswerte.

Diese Trennung kann zu Fällen der Doppelbesteuerung oder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die jeweiligen Steuerbehörden führen.

Praktische Herausforderungen und die Absicherung grenzüberschreitender Vermögensübertragungen

Internationale Erbfälle werfen zahlreiche praktische Fragen auf, etwa die Anerkennung ausländischer Testamente, die Feststellung der Erben oder die Verwaltung von Vermögenswerten im Ausland.

Das internationale Erbrecht erfordert einen ganzheitlichen und vorausschauenden Ansatz, der internationales Privatrecht, Zivilrecht und steuerliche Aspekte miteinander verbindet. Die Absicherung von Vermögensübertragungen setzt eine präzise Analyse der anwendbaren Vorschriften sowie auf grenzüberschreitende Sachverhalte zugeschnittene Planungsstrategien voraus.

Vor dem Hintergrund einer zunehmend internationalen Nachlassgestaltung unterstützt unsere Kanzlei ihre Mandanten dabei, den anwendbaren Rechtsrahmen sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu verstehen und rechtssicher zu gestalten.



Autor: Soraya Racette