Allianz: China und der Weg zurück zur Normalität – ein Lagebericht

Während sich die EU-Länder inmitten der Bekämpfung der zweiten Welle der COVID-19 Pandemie befinden, hat sich die Situation in China mittlerweile nahezu normalisiert. Um das Risiko eines Re-Imports des Virus aus dem Ausland zu minimieren, hält China die aufgestellten Hürden für eine Einreise aus dem Ausland weiterhin aufrecht. In dieser Ausgabe unseres internationalen Newsletters zum Thema "China und der Weg zurück zur Normalität: ein Lagebericht" die wir gemeinsam mit den Partnerkanzleien der Schindhelm Allianz für Sie zusammengestellt haben, geben wir einen Überblick zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Themenstellungen in China, mit denen unsere Mandanten in den vergangenen Monaten intensiv befasst waren und die auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden.

Einreisemöglichkeiten

Die geltenden Einreisebeschränkungen stellen europäische Unternehmen, die bereits auf dem chinesischen Markt tätig sind oder den Markteintritt in China planen, vor eine Vielzahl von Herausforderungen.

Die am 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von ausländischen Staatsangehörigen nach China wurde am 11. August 2020 für Personen aus allen EU-Mitgliedstaaten aufgehoben, sofern diese bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung für China verfügen. Diese Personen können in chinesischen Auslandsvertretungen ein Visum für China beantragen.

Für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis, die zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach China einreisen möchten, ist im Rahmen der Beantragung der Visa die Vorlage einer sogenannten „PU-Einladung“ erforderlich. Eine solche PU-Einladung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn die Einreise zur Durchführung von „zwingend notwendigen wirtschaftlichen und technologischen Vorhaben“ erforderlich ist. Hier steht den Behörden ein weiter Ermessensspielraum zu, sodass die Beantragung einer solchen PU-Einladung zumeist erheblichen Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Behörden hervorruft.

Unabhängig vom Bestehen einer Aufenthaltsgenehmigung sind aufgrund der aktuellen Situation in Europa jedoch zwischenzeitlich für einige europäische Länder erneut vollständige Einreiseverbote verhängt worden. Dies betrifft aktuell insbesondere Staatsangehörige aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich.

Voraussetzung für die Einreise nach China ist weiterhin eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“). Diese Erklärung wird von der zuständigen Auslandsvertretung per QR-Code ausgestellt. Diese Gesundheitserklärung wird nur dann ausgestellt, wenn die Ergebnisse eines negativen Nukleinsäure-Tests sowie eines IgM-Anti-Körper-Bluttests vorliegen, die mit Blick auf den Flugtermin nach China maximal zwei Tage alt sein dürfen (gültig ab Durchführung des Tests).

Weiterhin müssen alle nach China einreisenden Personen am Erstankunftsort sich einem COVID-19-Test unterziehen und anschließend eine 14-täigige Quarantäne in einer staatlich zugewiesenen Einrichtung verbringen. Hier gibt es regional zum Teil abweichende Regelungen in den unterschiedlichen Provinzen.

Chancen und Risiken für Unternehmen in China

Aufgrund der bestehenden Einreisebeschränkungen in China ist es vielen Unternehmen derzeit nicht möglich, ihre Mitarbeiter zu notwendigen Terminen (Auditierungen, Controlling-/Compliance-Maßnahmen, Board-Meetings, Vertragsgespräche/-abschlüsse) nach China zu entsenden. Hier unterstützen wir regelmäßig unsere Mandanten durch die Übernahme von Aufsichtsfunktionen und die Durchführung von notwendigen Controlling-Maßnahmen. 

Zudem hat die COVID-19 Pandemie auch erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung vieler Handelsverträge und anderer Verpflichtungen. In vielen Fällen berufen sich die Vertragspartner in China auf Force Majeure, um von ihren Vertragspflichten befreit zu werden. Zu beachten ist dabei, dass in vielen Provinzen staatliche Sondervorschriften erlassen wurden, um die Abwicklung solcher Force-Majeure-Fälle zu regeln.

Bei Vertragsabschlüssen im Rahmen von M&A-Transaktionen (Erwerb eines Unternehmens, Gründung eines Joint Ventures) stehen unsere Mandanten regelmäßig vor der Problematik, die Unterzeichnung der Beteiligungsverträge sowie die Abwicklung der Transaktionen vor Ort in China zu organisieren bzw. zu strukturieren. Insofern haben wir zuletzt regelmäßig „Signingdates“ per Video-Konferenz mit den Vertragsparteien durchgeführt. Zusätzlich kann die ordnungsgemäße Vertragsunterzeichnung unmittelbar vor Ort bei der chinesischen Partei durch unsere Anwälte in China begleitet und kontrolliert werden. Trotz der aktuellen positiven Entwicklung ist davon auszugehen, dass China zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie dringend ausländisches Kapital benötigt. Die National Development and Reform Comission (NDRC) hat bereits signalisiert, dass es weitere Lockerungen von Beschränkungen sowie Steuererleichterungen für ausländische Investitionen geben soll. Damit bieten sich für europäische Unternehmen neue Möglichkeiten für Direktinvestitionen in China (Gründung einer WFOE, Aufbau eines Joint Ventures, Expansion in neue Geschäftsfelder). Unsere Experten vor Ort beraten Sie insofern gerne bei Ihren Überlegungen zu Ihren Geschäftsaktivitäten in China.

Wirtschaftlicher Ausblick

Nach einem massiven Einbruch im 1. Quartal 2020 konnte sich die chinesische Wirtschaft vergleichsweise schnell wieder erholen. Bereits im 3. Quartal 2020 ist der Erholungskurs deutlich festzustellen. Im Vorjahresvergleich nahm das BIP laut Statistikamt sogar um 4,9 % zu.

Damit fällt dieser Wert zwar geringer aus als erwartet. Durchschnittlich gingen Experten von einem Wachstum von 5,5 % aus. Dennoch wuchs Chinas Wirtschaft in den ersten neun Monaten des Jahres um 0,7%. Damit wird die chinesische Wirtschaft – aller Wahrscheinlichkeit nach – die einzige große Volkswirtschaft sein, die für das Krisenjahr 2020 Wachstum vermelden kann. 



Autor: Marcel Brinkmann
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