Die am 11. November 2025 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über Lizenzen für Gesundheitsdienstleistungen hat die Spielregeln für Investoren, die in den türkischen privaten Gesundheitssektor investieren möchten, grundlegend verändert. Investoren, die ein Krankenhaus oder eine Gesundheitseinrichtung eröffnen möchten, müssen nun vor der Beantragung einer Betriebsgenehmigung eine "Lizenz" durch öffentliche Ausschreibungen des Gesundheitsministeriums erwerben.
> Mehr erfahren